Der Schriftsachverständige beantwortet Ihre Fragen zur Echtheit von Unterschriften und Testamenten, zur Urheberschaft von Schreibleistungen, zu anonymen Schreibleistungen, zu vermuteten Manipulationen und anderen Themen.
Der Sachverständige kann von Privatpersonen beauftragt oder vom Gericht ernannt werden.
Die forensische Schriftvergleichung ist ein anerkannter und üblicher Sachbeweis. Sie kann ein allein ausreichendes Beweismittel darstellen, vgl. gesetzliche Grundlagen.
Voraussetzungen sind die Ergiebigkeit des Materials und die Qualifikation des Sachverständigen.
Schriftvergleichung ist keine Graphologie. Die Schriftvergleichung ist kriminaltechnisch ausgerichtet. Sie befasst sich nicht mit der Deutung der Handschrift, vgl. den Standpunkt der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung GFS eV.
Informieren Sie sich oder nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie mehr zu Ihren Urkunden oder Ihren Bedenken wissen möchten. Diese Seite dient nur Ihrer Information. Es werden keine Daten ausgewertet oder gespeichert. Es sei denn, Sie nehmen selbst Kontakt auf.