Material
Originale, umfangreiches Vergleichsschriftmaterial, präzise Daten zum Kontext.
Ergebnisse
Der Sachverständige formuliert das Ergebnis in Wahrscheinlichkeitsgraden.
Bearbeitungszeit
Dringende Fälle werden nur nach Abstimmung übernommen.
Kosten
Bei Gerichtsaufträgen nach JVEG, sonst nach Honorarvereinbarung.
Material des Schriftsachverständigen
Sie möchten ein griffiges Ergebnis?
Dann überlassen Sie griffiges oder ergiebiges Material! Sie müssen das Untersuchungsmaterial beschaffen. Der Sachverständige kann Sie nur beraten. Achten Sie auf die Verfügbarkeit des strittigen Dokuments im Original und auf eine umfassende Zusammenstellung des Vergleichsmaterials.
Nicht jede Schreibleistung oder Urkunde bietet hinreichende Untersuchungsvoraussetzungen. Es ist auch nicht immer möglich, das erforderliche Vergleichsmaterial zu beschaffen. Eine Gutachtenerstattung ist jedoch nur mit hinreichendem Schriftmaterial und den erforderlichen Informationen zu den Entstehungsbedingungen der Schreibleistung sinnvoll. Dieser Aufwand ist in Ihrem Interesse erforderlich, er ist Sache des Auftraggebers.
Gutachten auf schwacher Materialbasis können ein Strohfeuer sein. Sie kosten Ihre Zeit und Ihr Geld.
Sollte das Original der strittigen Urkunde fehlen, sind die Möglichkeiten der Untersuchung deutlich beeinträchtigt, vgl. die Richtlinie 4.1 der GFS e.V.
Eine Beratung durch den Sachverständigen kann weiterführend sein. Auch eine Vorprüfung kann in einzelnen Fällen vereinbart werden.
Ergebnisse der Schriftvergleichung
Die Ergebnisse oder Schlussfolgerungen werden in Wahrscheinlichkeitsgraden formuliert. Sie werden wesentlich von der Ergiebigkeit des strittigen Materials und der Eignung des Vergleichsmaterials bestimmt. Das Gutachten kann als Ergebnis nur enthalten, was das Material an Informationen oder Untersuchungsmöglichkeiten bietet. Dieser Zusammenhang ist zwingend.
Neben dem Vergleichsmaterial können Informationen zu den behaupteten Bedingungen des Schreibers (z.B. Alkoholabhängigkeit oder eine andere Erkrankung) oder der Schreibsituation (z.B. Schreiben im Kranken- oder Totenbett) wichtig sein.
Eine Untersuchung [1] hat ergeben, dass die Ergebnisse sich in drei Klassen „nicht entscheidbar“, „ein Wahrscheinlichkeitsgrad“ bzw. „abschließendes Ergebnis“ etwa gleich verteilen. Vertiefte Begründungen und Informationen zu den verwendeten Wahrscheinlichkeitsgraden finden Sie hier: Probabilistische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten [2]
[1] Rieß, Michael: Beweismittel Schriftvergleichung. Lübeck, Schmidt Römhild (1989)
[2] Köller, Nissen, Rieß & Sadorf: Probabilistische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten. München, Luchterhand (2004)
Kosten
Im Rahmen von Gerichtsverfahren sowie Ermittlungsverfahren werden die Leistungen von Sachverständigen gemäß den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) vergütet.
Bei privaten Beauftragungen außerhalb des JVEG wird in der Regel eine Honorarvereinbarung vorgeschlagen und um Vorkasse gebeten.
Bearbeitungszeit
Dringende Fälle werden nur nach Abstimmung übernommen. Eine Vorprüfung erfolgt nur nach Absprache.
Auf Nachfrage können kompetente Kolleginnen / Kollegen empfohlen werden.