Das Gutachten

Material

Originale, umfangreiches Vergleichsmaterial, präzise Daten zum Kontext

Ergebnisse

Der Sachverständige formuliert das Ergebnis in Wahrscheinlichkeitsgraden

Bearbeitungszeit

Dringende Fälle werden nur nach Abstimmung übernommen.

Kosten

Bei Gerichtsaufträgen nach JVEG, sonst nach Honorarvereinbarung

Schriftvergleich | Dr. Michael Rieß, Sachverständigenbüro Handschriftenvergleich
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Material des Schriftsachverständigen

Sie möchten ein griffiges Ergebnis?

Dann überlassen Sie griffiges oder ergiebiges Material! Sie müssen das Untersuchungsmaterial beschaffen. Der Sachverständige kann Sie nur beraten. Achten Sie auf die Verfügbarkeit der strittigen Urkunde im Original und auf eine umfassende Zusammenstellung des Vergleichsmaterials.

Nicht jede Schreibleistung oder Urkunde bietet hinreichende Untersuchungsvoraussetzungen. Es ist auch nicht immer möglich, das erforderliche Vergleichsmaterial zu beschaffen. Eine Gutachtenerstattung ist jedoch nur mit hinreichendem Schriftmaterial und den erforderlichen Informationen zu den Entstehungsbedingungen der Schreibleistung sinnvoll. Dieser Aufwand ist in Ihrem Interesse erforderlich, er ist Sache des Auftraggebers.

Gutachten auf schwacher Materialbasis können ein Strohfeuer sein. Sie kosten Ihre Zeit und Ihr Geld.

Die Voraussetzungen des Schriftmaterials sind im anliegenden Merkblatt ausgeführt. Sollte das Original der strittigen Urkunde fehlen, sind die Möglichkeiten der Untersuchung deutlich beeinträchtigt, vgl. die Richtlinie der GFS e.V.

Eine Beratung durch den Sachverständigen kann weiterführend sein. Auch eine Vorprüfung kann in einzelnen Fällen vereinbart werden.

Ergebnisse der Schriftvergleichung

Die Ergebnisse oder Schlussfolgerungen werden in Wahrscheinlichkeitsgraden formuliert. Sie werden wesentlich von der Ergiebigkeit des strittigen Materials und der Eignung des Vergleichsmaterials bestimmt. Das Gutachten kann als Ergebnis nur enthalten, was das Material an Informationen oder Untersuchungsmöglichkeiten bietet. Dieser Zusammenhang ist zwingend.

Neben dem Vergleichsmaterial können Informationen zu den behaupteten Bedingungen des Schreibers (z.B. Alkoholabhängigkeit oder eine andere Erkrankung) oder der Schreibsituation (z.B. Schreiben im Kranken- oder Totenbett) wichtig sein.

Eine Untersuchung [1] hat ergeben, dass die Ergebnisse sich in drei Klassen „nicht entscheidbar“, „ein Wahrscheinlichkeitsgrad“ bzw. „abschließendes Ergebnis“ etwa gleich verteilen. Vertiefte Begründungen und Informationen zu den verwendeten Wahrscheinlichkeitsgraden finden Sie hier: [2]

 

[1] Michael Rieß: Beweismittel Schriftvergleichung. Lübeck, Schmidt Römhild (1989)
[2] Köller, Nissen, Rieß & Sadorf: Probabilistische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten. München, Luchterhand (2004)

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Kosten

Sachverständige werden in Gerichtsverfahren nach JVEG mit  vorgegebenen Stundensätzen vergütet. Die Schriftuntersuchung ist in der Honorargruppe 8 erfasst. Das JVEG geht auch in der Novellierung von einem „Justizrabatt“ und einer Deckelung des Höchststundensatzes aus.

Bei Beauftragungen außerhalb des JVEG wird vor Beginn der Untersuchung der Stundensatz vereinbart. Im Regelfall schlage ich bei Auftragserteilung eine Honorarvereinbarung vor und bitte um Vorkasse.

Bearbeitungszeit

 Dringende Fälle werden nur nach Abstimmung übernommen. Eine Vorprüfung erfolgt nur nach Absprache.

Auf Nachfrage können kompetente Kolleginnen / Kollegen empfohlen werden.