Sachverständige werden in Gerichtsverfahren nach JVEG mit vorgegebenen Stundensätzen vergütet. Die Schriftuntersuchung ist in der Honorargruppe 8 erfasst.
Das JVEG geht auch in der Novellierung von einem „Justizrabatt“ und einer Deckelung des Höchststundensatzes aus.
Das JVEG geht auch in der Novellierung von einem „Justizrabatt“ und einer Deckelung des Höchststundensatzes aus.
Bei Beauftragungen außerhalb des JVEG wird vor Beginn der Untersuchung der Stundensatz vereinbart. Im Regelfall schlage ich bei Auftragserteilung eine Honorarvereinbarung vor und bitte um Vorkasse.